Spanisches Recht: Ley de Costas
Küstengesetz - Ley de Costas
Eine Immobilie direkt am Strand? Für viele wird es auf Teneriffa ein Traum bleiben.
Das Küstengesetz (LEY 22/1988) trat am 28. Juli 1988 in Kraft und hat bis heute unverändert Gültigkeit. Es betrifft besonders Grundstücke und Immobilien, die in unmittelbarer Nähe des Atlantiks liegen.
Grund für den Erlass war die zunehmende unkontrollierte Bebauung der Küstengebiete.
Um die Natur zu schützen und den Zugang zur Küste zu gewährleisten, wurde diese in drei unterschiedliche Zonen eingeteilt:
- zona de dominio-público marítimo-terrestre (Zone des öffentlichen Eigentums)Sie umfasst die Küste und die Strandgrundstücke. Nach in Kraft treten des Gesetzes wurden die entsprechenden Grundstücke enteignet. Ansässige Eigentümer genießen jedoch ein Weiternutzungsrecht von 30 Jahren (Verlängerung um weitere 30 Jahre möglich). Durch bis heute andauernde Verwaltungsverfahren wird festgelegt, welche Besitztümer zu dieser Zone gehören. Der Immobilienneubau oder Grundstückserwerb ist generell ausgeschlossen. Eine Strandbar o. ä. darf nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden, die zeitlich begrenzt ist.
- servidumbre de protección (Schutzzone) Sie ist in der Regel 100 m breit, in Städten beträgt sie allerdings nur 20 m. Innerhalb der Zone dürfen keine Hotel- oder Wohnanlagen gebaut werden. Der Erwerb von privatem Grundstücks- und Immobilieneigentum ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen möglich, wird aber streng kontrolliert - Neubau ist nicht erlaubt. Selbst die Eigentumsübertragung durch den Grundbucheintrag bestehender Immobilien erfordert einen Nachweis der Küstenschutzbehörde.
- zona de influencia (Einflusszone) Diese Zone ist 500 m breit. In ihr müssen Flächen wie z. B. öffentliche Parkplätze freigehalten werden. Das erlaubte Ausmaß der Bebauung ist gemeindespezifisch.
Falls Unsicherheit besteht, ob man sich die Immobilie in diesen Zonen befindet und wie die baulichen Möglichkeiten aussehen, kann man sich in der Bauabteilung der Gemeinden informieren.
Info: Ley de Costas (spanisch)